Expertinnen-/Expertenlehrgang mit GBV - Zertifikat:
„Hausverwaltung in der
gemeinnützigen Wohnungswirtschaft“
Modul 2 - 18.-19. März 2025
Programm
Tag 1: 18. März 2025
1. Halbtag: Alles rund um die Anmietung einer Wohnung
Referent: Mag. Michael Rudnigger
- Was ist rechtlich bei der Bewerbung von Mietwohnungen zu beachten.
- Welche rechtliche Relevanz haben Werbeprospekte oder Informationsmaterial über die Wohnung?
- Wann kommt der Mietvertragsabschluss wirksam zustande?
- Gibt es öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die eine gemeinnützige Bauvereinigung bei Mietvertragsabschluss zu beachten hat?
- Welche objektiven Kriterien sind nach § 8 Abs 3 WGG bei der Vergabe von Wohnungen zu beachten?
- Zu welchem Zweck dürfen Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen nicht vergeben werden?
- Dürfen gemeinnützige Bauvereinigungen nur unbefristete oder auch befristete Mietverträge abschließen?
- Wann besteht die Hinweispflicht nach § 15f WGG?
- Gibt es sonstige Hinweis- und Aufklärungspflichten?
- Muss ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
- Welche Einmalzahlungen können anlässlich des Mietvertragsabschlusses begehrt werden?
- Worin liegt der Unterschied zwischen einer zu leistenden Kaution oder einem Finanzierungsbeitrag?
- Was ist bei der Vereinbarung des Entgelts zu beachten?
- Welche Aufteilungsschlüssel können zur Anwendung gelangen?
- Wie viele Schlüssel stehen einer Mieterin einem Mieter bei Einzug zu?
- Hat der Mieter ein Recht auf ein Kellerabteil?
- Was sollte man als Vermieter:in vertraglich regeln, wenn Möbel der Vermieterin/des Vormieters sich in der Wohnung befinden?
- Praxisbeispiel Mietvertrag: Worauf kommt es bei der Mietvertragsgestaltung an?
- Welche vertraglichen Regelungen sollte ein WGG-Mietvertrag nach Ansicht des Referenten beinhalten?
2. Halbtag: Von der Mietwohnung zur Eigentumswohnung
Referentin / Referent: Mag.a Melanie Perchtold, Mag. Michael Rudnigger
- Welche Pflichten hat eine gemeinnützige Bauvereinigung schon bei Mietvertragsabschluss, wenn die Mieterin/der Mieter einen Anspruch nach § 15c lit a WGG auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum hat?
- Wie weit geht die Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der nachträglichen Übertragung in das Wohnungseigentum?
- Wann wird rechtlich von einer nachträglichen Eigentumsübertragung, wann von einer sofortigen Eigentumsübertragung gesprochen?
- Welche zwingenden Voraussetzungen müssen nach §§ 15b ff WGG, und welche personenbezogenen Voraussetzungen müssen nach § 15f WGG erfüllt sein?
- Wie hoch muss der Finanzierungsbeitrag sein, um einen diesbezüglichen Anspruch zu begründen?
- Wie viele Antragsrechte hat ein:e Mieter:in?
- Wie ist der Kaufpreis zu ermitteln?
- Was bedeutet „offenkundige Unangemessenheit“?
- Wie läuft das zweistufige Verfahren auf Kaufpreisüberprüfung vor Gericht ab?
- Welchen verpflichtenden Mindestinhalt muss ein Anbot auf Erwerb der Wohnung haben?
- Warum muss bestimmten Kaufinteressierten auch ein Bauzustandsgutachten übergeben werden?
- Worin liegen die Unterschiede bei den Begriffsbestimmungen „Verkehrswert“ und dem Preis für gleichartige frei finanzierte Objekte?
- Welche Bestimmungen sind bei der Ermittlung des Kaufpreises gebarungsrechtlich zu beachten?
- Für welche nachträglichen Eigentumsübertragungen ist die Zustimmung der Landesregierung als Aufsichtsbehörde einzuholen?
- Welche Aufklärungs- oder Hinweispflichten hat eine gemeinnützige Bauvereinigung bei Kaufvertragsabschluss?
- Warum muss manchmal eine grundbücherliche Anmerkung nach § 20 Abs 6 WGG vorgenommen werden?
- Wer hat Anspruch auf die Übertragung des EVB in die Rücklage, wer auf die anteilige Berücksichtigung beim Kaufpreis und welche Erwerber haben keinen Anspruch nach § 14d Abs 5 WGG?
- Was ist bei der Übernahme von Verpflichtungen wie etwa offenen Förderungsdarlehen zu beachten?
- Welche spekulationsverhindernden Regelungen sind bei der nachträglichen Eigentumsübertragung zu beachten?
- Welche Gebühren, Steuern oder Nebenkosten sind zu bezahlen?
- Welche Abrechnungen müssen bei der nachträglichen Übertragung gelegt werden?
Anhand von Beispielen aus der Praxis und aus der Rechtsprechung werden all diese Fragen rund um die nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentumsrecht beleuchtet werden.
Tag 2: 19. März 2025
Beschwerdemanagement, Nachbarschaftskonflikte und Telefonkontakte
Referentinnen: Mag.a Katrin Kraus, Claudia Hartmann
- Konflikte in Nachbarschaften und die Auswirkungen auf die Hausverwaltungen (inkl. wirtschaftlicher Dimension)
- Präventive Methoden zur Konfliktklärung und Maßnahmen gegen die Delegation von Konflikten
- Rollenklärung und Verantwortungsbereich der Hausverwalter:innen
- Effiziente und wertschätzende Kundenkommunikation (schriftlich, telefonisch, persönlich)
- Klassische Fälle und Lösungsstrategien
- Möglichkeiten der externen und internen Unterstützungssysteme für den Arbeitsalltag
Veranstaltungsort:
Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien
Hotelempfehlungen:
Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien
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