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Expertinnen-/Expertenlehrgang mit GBV - Zertifikat:
„Hausverwaltung in der
gemeinnützigen Wohnungswirtschaft“

Modul 3 - 29.-30. April 2025 

Programm

Tag 1: 29. April 2025
1. Halbtag: Mieterrechte – Mieterpflichten

Referent: Mag. Walter Rosifka

  • Kommt ein Mietvertrag zustande, erwirbt die Mieterin/der Mieter einerseits Mietrechte, andererseits hat sie/er auch ganz konkrete Pflichten:
  • Was sind die wichtigsten Mieterrechte und -pflichten?
  • Was versteht man unter dem vertragsgemäßen Gebrauch eines Mietobjekts?
  • Ist es einer/einem Mieter:in erlaubt, in der Wohnung auch einen Beruf auszuüben?
  • Wie viele Schlüssel sind der/dem Mieter:in bei Mietvertragsbeginn zu übergeben?
  • Familienangehörige, Lebenspartnerschaften, Wohngemeinschaften oder Untervermietung: Was ist erlaubt?
  • Darf die/der Mieter:in frei darüber entscheiden, ob und welche Tiere in der Wohnung gehalten werden?
  • Welche Veränderungen darf ein:e Mieter:in im Mietobjekt vornehmen, für welche Veränderungen muss er die Zustimmung des Vermieters einholen?
  • Welche Lärm- und Geruchsbelästigungen (zB Kinderlärm, Musizieren, Party feiern, Rauchen) oder Beeinträchtigungen anderer Art muss man dulden, welche nicht?
  • Ist stundenlanges Klavierspielen erlaubt?
  • Darf ein:e Mieter:in den Kinderwagen im Stiegenhaus abstellen?
  • Wann kommt es zu einer Störung des Gebrauchs und wann kann ein:e Mieter:in Mietzinsminderungsansprüche geltend machen?
    • Gibt es ein Recht auf Nutzung aller Gemeinschaftseinrichtungen?
    • Betrieb und Abrechnung einer Gemeinschaftsheizung durch Drittanbieter?!
    (= Contracting? Inkassostelle? Einzelwärmelieferungsvertrag?)
  • Schimmelbildung: Welche Rechte und Pflichten hat ein:e Mieter:in?
  • Was kann die Hausordnung regeln?
  • Wann ist monatlich die Miete zu bezahlen?
  • Wer ist für die Wartung, wer für die Erhaltung im Inneren des Mietobjekts zuständig?
  • Was ist „Wartung“, was ist „Instandhaltung“, was ist „Erhaltung“?
  • Was sind „Bagatellreparaturen“ (zu denen die GBV nicht verpflichtet ist)?
  • Auslagerung der Stiegenhaus-Reinigung an die Mieter:innen?
  • Welche Rechte und Pflichten hat ein:e Mieter:in bei Beendigung des Mietverhältnisses und Rückstellung des Mietobjekts?
  • Wann spricht man von einer außerordentlichen Abnützung des Mietobjekts?
  • Kann die/der Mieter:in für in der Wohnung getätigte Investitionen einen Investitionsersatz verlangen?

Anhand von Beispielen aus der Praxis und aus der wohnrechtlichen Rechtsprechung werden all diese Fragen rund um das Thema „Mieterrechte und Mieterpflichten “ beleuchtet werden.

2. Halbtag: Datenschutz im Wohnrecht: Wissenswertes für Hausverwalter:innen

Referent: Dr. Thomas Schweiger

  • Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen Hausverwaltungen personenbezogene Daten von den Mieter:innen oder Wohnungseigentümern verarbeiten: Was sind im Lichte der DSGVO personenbezogene Daten und in welchem Umfang dürfen diese Daten verarbeitet werden?
  • Welche Daten dürfen bei Mietvertragsabschluss erfragt werden?
  • Einkommensnachweise oder Bonitätsauskünfte: datenschutzrechtlich zulässig?
  • Wie lange dürfen die Daten von Miet- oder Kaufinteressenten aufbewahrt werden?
  • Darf die Hausverwaltung die Daten der Bewohner:innen (zB E-Mailadressen, Telefonnummer) an Dritte, etwa an Professionisten (zB Handwerker, Messdienstleister, Steuerberater) weitergeben?
  • Dürfen die Mieter:innendaten an Behörden weitergegeben werden?
  • Welche Rechte und Pflichten hat eine Verwaltung nach § 20 Abs 8 WEG, wenn ein Wohnungseigentümer Name und Zustelladresse der anderen Wohnungseigentümer einfordert?
  • Darf in der Hauptmietzinsabrechnung bei den Einnahmen der Name der Mieter:innen bzw. in der wohnungseigentumsrechtlichen Abrechnung der Name jener Wohnungseigentümer, die einen Rückstand haben, angeführt werden?
  • Dürfen anlässlich der Wohnungsbesichtigung Fotos gemacht werden?
  • Bewohnerfeste: Dürfen Fotos veröffentlicht werden?
  • Was ist im Zusammenhang mit der Installation von Videokameras in Wohnhausanlagen zu beachten?
  • Dürfen die Mieter:innen oder Wohnungseigentümer Videokameras installieren und wenn ja, benötigen sie hierfür Genehmigungen?
  • Welche datenschutzrechtlichen Informationsrechte haben Mieter:innen?
  • Wann müssen personenbezogene Daten von Mieter:innen oder Wohnungseigentümer gelöscht werden?
  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Hausverwaltung und die Grenzen durch den Datenschutz: Was ist zu beachten?
  • Wie reagiert man richtig, wenn ein Data Breach passiert ist?
  • Bauakte oder Grundbuchsauszüge: Dürfen die darin enthaltenen Infos über personenbezogene Daten weitergegeben werden?
  • Datenschutzfalle Fensterkuvert: Wann liegt nach der Rechtsprechung eine unzulässige Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor?
  • Was sind die Rechtsfolgen bei Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten?

Anhand von Beispielen aus der Praxis und aus der datenschutzrechtlichen Rechtsprechung werden all diese Fragen rund um das Thema „Datenschutz und Hausverwaltung“ beleuchtet werden.

 

Tag 2: 30. April 2025
Bewältigung schwieriger Gesprächssituationen: Von der Vorbereitung bis zur Durchführung von erfolgreichen Eigentümer- und Mieterversammlungen

Referentin / Referent: VDir.in Ingeborg Skerjanz, Dr. Gerhard Ettmayer, MBA MSc

  • Welche Vorbereitungsmaßnahmen helfen, die Eigentümer- oder Mieterversammlung souverän durchführen zu können?
  • Soll man sich als Verwalter:in der Vorbereitungsphase auch schon einen Zeitrahmen für die jeweiligen Tagesordnungspunkte setzen? (Anmerkung: von unten heraufgenommen im Sinn der Chronologie)
  • Wie ist es möglich, die anwesenden Eigentümer oder Mieter:innen (bei Mieterversammlungen) zu motivieren, sich konstruktiv dem Tagesordnungspunkten zu widmen?
  • Wie kann man es einfach schaffen, mit Beschwerden, Einwendungen oder ähnlichem anlässlich dieser Versammlungen als Verwalter:in umzugehen?
  • Wie bewältigt man die Situation, wenn die Versammlung „aus dem Ruder“ läuft?
  • Wie verhindert man Endlosdiskussionen?
  • Sollen „heikle“ Tagesordnungspunkte am Beginn oder am Ende einer Versammlung behandelt werden?
  • Wie kann man eine effiziente Leitung sicherstellen, wenn viele Personen anwesend sind?
  • Was kann man machen, um innere Sicherheit als Leitung zu erlangen (etwa weil man nervös ist oder Lampenfieber hat)?
  • Wie kann man aufschwellende Konfliktsituationen in diesen Versammlungen entschärfen oder diesen sogar vorbeugen?
  • Hat der Verwalter auch das Recht, Grenzen zu setzen und wie macht man dies höflich, aber doch bestimmt?
  • Wie kann man als Verwalter:in eine klare Struktur der Versammlungen sicherstellen?
  • Wie schafft man eine klare, faire und wertschätzende Sprache trotz Meinungsunterschieden?
  • Wie kommuniziert man am Telefon vor oder auch nach der Eigentümer- oder Mieterversammlung mit Teilnehmer:innen der Versammlungen souverän?
  • Wie geht man mit kritischen Stimmen in den beiden Versammlungen gelassen, freundlich aber gleichzeitig auch sachorientiert um, ohne dass Konflikte entstehen?

In diesem Modul werden praxisbezogene Methoden vermittelt, die Ihnen dabei helfen Eigentümer- und Mieterversammlungen zukünftig noch professioneller abzuhalten.

 

Veranstaltungsort:

Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien

 

Hotelempfehlungen:

Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien 
(unter Berufung auf den Lehrgang bekommen Sie auf Zimmerreservierungen unsere vergünstigten Konditionen, Anfrage unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Programmänderungen vorbehalten.