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Expertinnen-/Expertenlehrgang mit GBV - Zertifikat:
„Hausverwaltung in der
gemeinnützigen Wohnungswirtschaft“

Modul 4 - 17.-18. September 2025 

Programm

Tag 1: 17. September 2025
Abrechnungen im WGG und WEG

Referenten: Mag. Christian Zenz, LL.M., SV Dr. Daniel Köll, MSc 

  • Wann ist eine Betriebskostenabrechnung gesetzeskonform gelegt?
  • Gilt der taxative Betriebskostenkatalog des MRG auch im WGG?
  • Wem ist ein Betriebskostenguthaben auszubezahlen?
  • Welche Einnahmen fließen in die Betriebskostenabrechnung?
  • Ist die Fälligkeit oder die Zahlung maßgeblich für die Verrechenbarkeit einer Ausgabenposition in der Betriebskostenabrechnung?
  • Wie lange kann die Betriebskostenabrechnung inhaltlich von einer/einem Mieter:in beeinsprucht werden?
  • Ist eine Ergänzung bzw. Korrektur der schon gelegten Betriebskostenabrechnung zulässig?
  • Welche Verjährungs- und Präklusivfristen sind im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung zu beachten?
  • Welche Einnahmen sind einnahmenseitig in der EVB-Abrechnung zu berücksichtigen, welche Ausgaben können grundsätzlich in der EVB-Abrechnung verrechnet werden?
  • Dürfen die von der GBV an die Eigentümergemeinschaft geleisteten Rücklagebeiträge in der EVB-Abrechnung berücksichtigt werden?
  • Welche Frist ist zur Legung der Endabrechnung zu beachten?
  • Wem gegenüber hat die GBV die Abrechnung zu legen?
  • Was bedeutet die Zustellfiktion des § 19 ERVO?
  • In welche Positionen sollte/könnte man nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung die Endabrechnung über die gesamten Herstellungskosten untergliedern?
  • Soll man auf den Ort der Einsichtnahme in dem Schreiben hinweisen?
  • Ist die förderungsrechtliche Endabrechnung ident mit der wohnungsgemeinnützigkeitsrechtlichen Endabrechnung?
  • Welche:m Vertragspartner:in der GBV steht bei einem Mieter:innenwechsel ein Guthaben aus der Endabrechnung zu, welche:r Vertragspartner:in muss eine Nachforderung leisten?
  • Wann ist bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung eine Schlussabrechnung, wann eine Zwischenabrechnung zu legen?
  • Über welchen Zeitraum müssen diese Abrechnungen erstellt werden?
  • Wie gliedert sich formell die Schlussabrechnung auf?
  • Wann kann man von einer ordnungsgemäßen Legung der jährlichen Abrechnung gegenüber dem Wohnungseigentums-Mieter nach § 19d WGG sprechen?
  • Welche Abrechnungen darf eine GBV auch elektronisch übermitteln?
  • Gibt es auch liegenschaftsübergreifende Abrechnungen?
  • Welche Fristen sind im Zusammenhang mit Abrechnungen zu beachten?
  • Welche formellen, welche materiellen Voraussetzungen werden an die wohnungseigentumsrechtliche Abrechnung gemäß § 34 WEG gestellt?
  • Haben die Wohnungseigentümer ein Recht auf Belegeinsicht und Einsicht in das Konto?
  • Ist die Fälligkeit oder die Zahlung maßgeblich für die Verrechenbarkeit einer Ausgabenposition in der wohnungseigentumsrechtlichen Jahresabrechnung?
  • Müssen Debetsalden säumiger Wohnungseigentümer in der Jahresabrechnung erkennbar sein?
  • Was ist bei Vorliegen eines abweichenden Aufteilungsschlüssels zu beachten?
  • Wer ist bei Verwalterwechsel zur Legung der Jahresabrechnung verpflichtet?
  • Was versteht man unter den Kriterien der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit?
  • Ist die Legung einer Vorausschau verpflichtend?
  • Was ist Ziel und Zweck der Vorausschau?
  • Welche formellen Anforderungen werden an die Vorausschau gestellt, welchen notwendigen Mindestinhalt muss sie jedenfalls haben?
  • Wie sollte die Vorausschau aufgebaut sein?
  • Welcher Betrachtungszeitraum soll in der Vorausschau erfasst sein?
  • Fließen auch Verbesserungsarbeiten in die Vorausschau hinein und hat sich im Zusammenhang mit Verbesserungsarbeiten seit Inkrafttreten der WEG-Novelle 2022 etwas geändert?

Anhand von Beispielen aus der Praxis und aus der Rechtsprechung werden all diese Fragen rund um das Thema „Abrechnungen im WGG und WEG“ beleuchtet werden.

 

Tag 2: 18. September 2025
Konfliktmanagement und Mediation als Chance für Hausverwaltungen

Referenten: Wolfgang Kmochan, Dr. Gerhard Ettmayer, MBA MSc

Mit den hier erlernten Methoden werden den Teilnehmer:innen Handwerkszeuge für die Erleichterung und Bewältigung des Arbeitsalltages in Konfliktsituationen mitgegeben.

  • Konflikte und Spannungsfelder (Beispiele aus der Praxis)
  • Konfliktformen und -arten
  • Umgang mit Aggression
  • Eskalationsstufen nach Glasl
  • Konfliktverhalten
  • Mediative Verhandlungstechniken
  • Generationen, Verhaltenstypen und -muster

 

Veranstaltungsort:

Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien

 

Hotelempfehlungen:

Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien 
(unter Berufung auf den Lehrgang bekommen Sie auf Zimmerreservierungen unsere vergünstigten Konditionen, Anfrage unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Programmänderungen vorbehalten.