Expertinnen-/Expertenlehrgang mit GBV - Zertifikat:
„Hausverwaltung in der
gemeinnützigen Wohnungswirtschaft“
Modul 4 - 17.-18. September 2025
Programm
Tag 1: 17. September 2025
Abrechnungen im WGG und WEG
Referenten: Mag. Christian Zenz, LL.M., SV Dr. Daniel Köll, MSc
- Wann ist eine Betriebskostenabrechnung gesetzeskonform gelegt?
- Gilt der taxative Betriebskostenkatalog des MRG auch im WGG?
- Wem ist ein Betriebskostenguthaben auszubezahlen?
- Welche Einnahmen fließen in die Betriebskostenabrechnung?
- Ist die Fälligkeit oder die Zahlung maßgeblich für die Verrechenbarkeit einer Ausgabenposition in der Betriebskostenabrechnung?
- Wie lange kann die Betriebskostenabrechnung inhaltlich von einer/einem Mieter:in beeinsprucht werden?
- Ist eine Ergänzung bzw. Korrektur der schon gelegten Betriebskostenabrechnung zulässig?
- Welche Verjährungs- und Präklusivfristen sind im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung zu beachten?
- Welche Einnahmen sind einnahmenseitig in der EVB-Abrechnung zu berücksichtigen, welche Ausgaben können grundsätzlich in der EVB-Abrechnung verrechnet werden?
- Dürfen die von der GBV an die Eigentümergemeinschaft geleisteten Rücklagebeiträge in der EVB-Abrechnung berücksichtigt werden?
- Welche Frist ist zur Legung der Endabrechnung zu beachten?
- Wem gegenüber hat die GBV die Abrechnung zu legen?
- Was bedeutet die Zustellfiktion des § 19 ERVO?
- In welche Positionen sollte/könnte man nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung die Endabrechnung über die gesamten Herstellungskosten untergliedern?
- Soll man auf den Ort der Einsichtnahme in dem Schreiben hinweisen?
- Ist die förderungsrechtliche Endabrechnung ident mit der wohnungsgemeinnützigkeitsrechtlichen Endabrechnung?
- Welche:m Vertragspartner:in der GBV steht bei einem Mieter:innenwechsel ein Guthaben aus der Endabrechnung zu, welche:r Vertragspartner:in muss eine Nachforderung leisten?
- Wann ist bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung eine Schlussabrechnung, wann eine Zwischenabrechnung zu legen?
- Über welchen Zeitraum müssen diese Abrechnungen erstellt werden?
- Wie gliedert sich formell die Schlussabrechnung auf?
- Wann kann man von einer ordnungsgemäßen Legung der jährlichen Abrechnung gegenüber dem Wohnungseigentums-Mieter nach § 19d WGG sprechen?
- Welche Abrechnungen darf eine GBV auch elektronisch übermitteln?
- Gibt es auch liegenschaftsübergreifende Abrechnungen?
- Welche Fristen sind im Zusammenhang mit Abrechnungen zu beachten?
- Welche formellen, welche materiellen Voraussetzungen werden an die wohnungseigentumsrechtliche Abrechnung gemäß § 34 WEG gestellt?
- Haben die Wohnungseigentümer ein Recht auf Belegeinsicht und Einsicht in das Konto?
- Ist die Fälligkeit oder die Zahlung maßgeblich für die Verrechenbarkeit einer Ausgabenposition in der wohnungseigentumsrechtlichen Jahresabrechnung?
- Müssen Debetsalden säumiger Wohnungseigentümer in der Jahresabrechnung erkennbar sein?
- Was ist bei Vorliegen eines abweichenden Aufteilungsschlüssels zu beachten?
- Wer ist bei Verwalterwechsel zur Legung der Jahresabrechnung verpflichtet?
- Was versteht man unter den Kriterien der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit?
- Ist die Legung einer Vorausschau verpflichtend?
- Was ist Ziel und Zweck der Vorausschau?
- Welche formellen Anforderungen werden an die Vorausschau gestellt, welchen notwendigen Mindestinhalt muss sie jedenfalls haben?
- Wie sollte die Vorausschau aufgebaut sein?
- Welcher Betrachtungszeitraum soll in der Vorausschau erfasst sein?
- Fließen auch Verbesserungsarbeiten in die Vorausschau hinein und hat sich im Zusammenhang mit Verbesserungsarbeiten seit Inkrafttreten der WEG-Novelle 2022 etwas geändert?
Anhand von Beispielen aus der Praxis und aus der Rechtsprechung werden all diese Fragen rund um das Thema „Abrechnungen im WGG und WEG“ beleuchtet werden.
Tag 2: 18. September 2025
Konfliktmanagement und Mediation als Chance für Hausverwaltungen
Referenten: Wolfgang Kmochan, Dr. Gerhard Ettmayer, MBA MSc
Mit den hier erlernten Methoden werden den Teilnehmer:innen Handwerkszeuge für die Erleichterung und Bewältigung des Arbeitsalltages in Konfliktsituationen mitgegeben.
- Konflikte und Spannungsfelder (Beispiele aus der Praxis)
- Konfliktformen und -arten
- Umgang mit Aggression
- Eskalationsstufen nach Glasl
- Konfliktverhalten
- Mediative Verhandlungstechniken
- Generationen, Verhaltenstypen und -muster
Veranstaltungsort:
Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien
Hotelempfehlungen:
Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien
(unter Berufung auf den Lehrgang bekommen Sie auf Zimmerreservierungen unsere vergünstigten Konditionen, Anfrage unter:
Programmänderungen vorbehalten.