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Expertinnen-/Expertenlehrgang mit GBV - Zertifikat:
„Hausverwaltung in der
gemeinnützigen Wohnungswirtschaft“

Modul 5 - 14.-15. Oktober 2025 

Programm

Tag 1: 14. Oktober 2025
Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen und Verbesserungsarbeiten im WGG und WEG

Referenten: Dr. Reinhard Pesek, Mag. Philipp Ortbauer

Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen und Verbesserungsarbeiten im WGG

  • Welche Möglichkeiten gibt es, um Sanierungsmaßnahmen und Verbesserungsarbeiten – insbesondere im Zusammenhang mit einer thermischen Sanierung und der Umstellung in ein klimaneutrales Heizsystem – im WGG zu finanzieren?
  • Variante „Finanzierung des Instandhaltungsaufwands über die Aufnahme von Fremdmittel“: Was ist bei der Aufnahme von Darlehen zu beachten?
  • Welche (laufenden) Kosten können im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme in der EVB-Abrechnung ausgabenseitig berücksichtigt werden?
  • Finanzierungsvariante „Vorfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen durch Eigenmittel“: Unter welchen Voraussetzungen kann die Bestimmung des § 14 Abs 7 Z 2 WGG zur Anwendung gelangen?
  • Wie hoch darf die angemessene Verzinsung der Eigenmittel sein?
  • Finanzierungsvariante „Einleitung eines EVB-Erhöhungsverfahrens“ für eine Gesamtbaulichkeit oder ein WE-Objekt: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine Erhöhung des EVB durch die Behörde oder das Gericht genehmigt wird?
  • Wie wird der Fehlbetrag ermittelt?
  • Darf ein EVB-Passivum berücksichtigt werden?
  • Wie lange ist der Zeitraum, in dem die erhöhten EVB vorgeschrieben werden dürfen?
  • Welche Kriterien sind entscheidend über die Länge des Verteilungszeitraums?
  • Muss eine GBV sich iSd § 23 WGG um Förderungsmittel bemühen?
  • Welche Rechte haben die Mieter:innen in einem gerichtlichen EVB-Erhöhungsverfahren?
  • Welche Einwendungen können die Mieter:innen geltend machen?
  • Variante „Freiwillige Vereinbarungen nach § 14 Abs 2 letzter Satz WGG“: Welche Tatbestandsvoraussetzungen müssen für das rechtswirksame Zustandekommen von Vereinbarungen nach § 14 Abs 2 vorliegen?
  • Für welche Sanierungsmaßnahmen kann eine „freiwillige Mehrheitsvereinbarung nach § 14 Abs 2b WGG“ abgeschlossen werden?
  • Wie muss eine diesbezügliche Vereinbarung inhaltlich ausgestaltet sein?
  • Wann kann das Einsparcontracting gem. § 14 Abs 5a und 5b WGG in der Praxis sinnvoll für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen aus den Einsparungen, die sich für die Mieter:innen ergeben, eingesetzt werden?

Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen und Verbesserungsarbeiten im WEG

  • Auf welche Art und Weise können Sanierungsmaßnahmen im WEG finanziert werden?
  • Worauf ist eventuell schon bei der Erstellung des WE-Vertrags aufzupassen (zB eigene Abrechnungseinheit, können Vereinbarungen gemäß § 32 Abs 2 WEG sinnvoll sein)?
  • Welchen Zweck hat die Bildung einer angemessenen Rücklage?
  • Darf die Höhe der Rücklage autonom von der Hausverwaltung festgesetzt werden?
  • Bei welchen Fallkonstellationen erlaubt der Gesetzgeber eine Unterschreitung der Mindestrücklage?
  • Welche Kriterien sind für die Festsetzung der Höhe der Rücklage relevant?
  • Was muss bei der Aufnahme eines Sanierungsdarlehens beachtet werden?
  • Wann stellt die Aufnahme eines oder auch mehrerer Darlehen eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung dar, sodass der Verwalter autonom tätig werden darf und wann eine Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung dar?
  • Dürfen die Wohnungseigentümer anstelle der Aufnahme eines Darlehens die Sanierungsmaßnahmen mit einer Einmalzahlung finanzieren?
  • Sind die Kosten eines Sanierungskonzepts Kosten der ordentlichen Verwaltung oder der außerordentlichen Verwaltung?
  • Hat der Wohnungseigentümer einen Anspruch zwischen einer Kreditfinanzierung und der unmittelbaren Zahlung des auf seinen Miteigentumsanteils entfallenden Teils der Kreditsumme zu wählen?
  • Wie sind die Kosten aufzuteilen, wenn einige die Darlehensfinanzierung präferieren, andere aber eine Einmalzahlung leisten wollen?
  • Muss sich eine Verwaltung um Fördermittel bemühen?
  • Darf der Verwalter ein Ansuchen auf Genehmigung von Förderungsmitteln stellen?
  • Wie geht man rechtlich korrekt mit den Forderungen von einzelnen Wohnungseigentümern auf Kostenersatz der von diesen getätigten Erhaltungsarbeiten (zB Fensteraustausch) um?
  • Hat die Qualifikation der Beurteilung der Sanierungsmaßnahme als Maßnahme der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung oder sogar als Verfügung Auswirkung auf die wohnungseigentumsrechtliche Qualifikation der Finanzierung?

Anhand von Beispielen aus der Praxis werden all diese Fragen rund um das Thema „Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen und Verbesserungsarbeiten im WGG und WEG“ beleuchtet werden.

 

Tag 2: 15. Oktober 2025
Resilienz im Tagesgeschäft von Hausverwalter:innen

Referent: Univ.-Doz. MMag. Dr. Rainer Holzinger

Resilienz ist die Stärkung der eigenen Widerstandsfähigkeit und die eigene Fähigkeit schwierige Situationen des Alltags zu meistern.

  • Analyse der eigenen Ressourcen, Fähigkeiten und Strategien
  • Tipps zum Aufbau von Resilienz
  • Veränderungsmanagement (Lösungs- & Zukunftsorientierung etc.)
  • Krise als Chance
  • Was kann ich von resilienten Menschen lernen?
  • Umsetzungsmöglichkeiten und Fallbeispiele aus der Hausverwaltung Praxis
  • Von der Hilflosigkeit zur Selbstwirksamkeit
  • Selbstmanagement: mehr als Zeit- & Stressmanagement

 

Veranstaltungsort:

Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien

 

Hotelempfehlungen:

Flemings Hotel Wien-Stadthalle ****, Neubaugürtel 26-28, A-1070 Wien 
(unter Berufung auf den Lehrgang bekommen Sie auf Zimmerreservierungen unsere vergünstigten Konditionen, Anfrage unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Programmänderungen vorbehalten.