Expertinnen-/Expertenlehrgang mit GBV - Zertifikat:
„Hausverwaltung in der
gemeinnützigen Wohnungswirtschaft“
Modul 6 - 02.-03. Dezember 2025
Programm
Tag 1: 02. Dezember 2025
Erhaltung im Lebenszyklus eines Wohngebäudes von der erstmaligen Überlassung der Baulichkeit bis zum Abbruch
Referenten: Dir. BM DI Wolfgang Liebl, Mag. Andreas Grieb
- Welche Mängel kann es in der Praxis in der Phase 1, der Phase mit dem Abschluss der Errichtung der Übergabe der Baulichkeit an den Eigentümer und der erstmaligen Überlassung an die Nutzer:innen (Mieter:innen, Wohnungseigentümer) geben?
- Welche Mängel können Gewährleistungs-, Garantie oder Schadenersatzansprüche auslösen?
- Wie definiert man wohnzivilrechtlich die Brauchbarkeit eines Mietobjekts?
- Welche Aufgaben kommen grundsätzlich der technischen Hausverwaltung ab der Übergabe der Baulichkeit zu?
- Phase 2: Wohnphase: Wartung – Instandhaltung – Erhaltung – Modernisierung – ernster Schaden
- Welche Wartungspflichten hat die/der Mieter:in?
- Wie wird Wartung im MRG definiert?
- Wie oft ist die Wartung eines Heizgeräts durchzuführen?
- Welche vertraglichen Wartungspflichten darf man der/dem Mieter:in auferlegen?
- Welche Konsequenzen können mit einer unterlassenen Wartung einhergehen?
- Voraussetzungen für eine Erhaltungspflicht im WGG?
- Handelt es sich bei dem Katalog der Erhaltungsmaßnahmen nach § 14a Abs 2 WGG um eine taxative oder bloß demonstrative Aufzählung?
- Welche Erhaltungspflicht hat eine GBV im Inneren der Bestandobjekte?
- Was sind Bagatellreparaturen?
- Wann sind Erneuerungsarbeiten anstelle einer Reparatur vorzunehmen, welche rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten sind für die Beurteilung heranzuziehen?
- Welche Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit Erhaltungsarbeiten gibt es?
- Gibt es eine Mitwirkungspflicht der Mieterin/des Mieters?
- Die fünf in der Praxis am häufigsten vorkommenden Schäden: Fensteraustausch, Schimmelbehebung, Behebung von Feuchtigkeitsschäden, Schäden an Elektroleitungen, Rissbildungen: aktuelle Rechtsprechung und Beispiele aus der Praxis
- Welche Anforderung stellt das WGG an die Qualifikation einer thermischen Sanierung (zB Dämmung) als Erhaltungsarbeit?
- Wann spricht man von gesundheitsgefährdenden Schäden?
- Bedeutet Bleigehalt im Trinkwasser eine Erhaltungsverpflichtung?
- Unter welchen Voraussetzungen stellen Dekarbonisierungsmaßnahmen Erhaltungsarbeiten dar?
- Welche Verbesserungsarbeiten dürfen oder müssen GBVs vornehmen?
- Phase 3: Abbruch ist bewilligt worden: Ist man in der Phase 3 weiterhin als GBV zur Erhaltung verpflichtet?
Tag 2: 03. Dezember 2025
Gebäudesicherheit:
- Haftung für Gebäudesicherheit: Was bedeutet überhaupt Gebäudesicherheit einfach erklärt?
- Ist der Stand der Technik der Haftungsmaßstab?
- Handelt es sich bei der Haftung für Gebäudesicherheit um eine dynamische Haftung?
- Welche Arten der Haftung (zivilrechtlich, deliktisch und strafrechtlich) kann es geben?
- Was muss bzw. sollte man im Zusammenhang mit der Bauwerkehaftung, Weghalterhaftung und Wohnungsinhaberhaftung insbesondere aufgrund aktueller Rechtsprechung wissen?
- Hat die Gebäudesicherheit Auswirkungen auf die Erhaltung im Sinne einer dynamischen Modernisierung?
- Haben die Kriterien der Dringlichkeit und der Wirtschaftlichkeit eine Bedeutung im Zusammenhang mit der Gebäudesicherheit und der Haftung des Liegenschaftseigentümers bzw. des Verwalters?
- Ist die Verkehrssicherung eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung?
- Darf man die Verkehrssicherung auslagern und wenn ja, haftet man für die Auswahl als Eigentümer oder Verwalter:in?
- Gibt es eine Pflicht zur Objektsicherheitsprüfung nach der ÖNORM B 1300?
- Für welche Gebäude ist die ÖNORM B 1300 anwendbar?
- Welche rechtliche und technische Bedeutung kommt der ÖNORM B 1300 zu?
- Wie ist die Objektsicherheitsprüfung in der Praxis am besten umzusetzen?
- Welche Prüfroutinen und Prüfintervalle muss man in einem Wohngebäude beachten (zB Gasanlagen, elektrische Anlagen, Gemeinschaftseinrichtungen).
- Haben die OIB-Richtlinien Auswirkungen auf die Erhaltungspflichten?
- Pflicht zur Führung eines Bauwerksbuchs nach der Wiener Bauordnung: Was müssen GBVs beachten?
- Welche Probleme kann es bei der Umsetzung in der Praxis (etwa bei Eigentümergemeinschaften oder Reihenhausanlagen geben)?
- Welche Bedeutung hat der Energieausweis insbesondere für geplante Generalsanierungen?
- Worüber informiert der Energieausweis?
- Wie „liest“ man den Energieausweis richtig?
- Was sollte von Hausverwaltungen bei der Erstellung eines Grundkonzepts für Generalsanierungen – insbesondere im Zusammenhang mit thermischen Sanierungen und der Umstellung auf klimaneutrale Heizungsanlagen beachtet werden?
- Bauzustandsgutachten nach § 37 Abs 4 WEG: Was sollten Hausverwaltungen über dessen Notwendigkeit, Mindestinhalt und die WGG-Ausnahmen wissen?
- Neuregelung der Baumhaftung
Anhand von Beispielen aus der Praxis werden all diese Fragen rund um das Thema „Erhaltung im Lebenszyklus eines Wohngebäudes von der erstmaligen Überlassung der Baulichkeit bis zum Abbruch“ und „Gebäudesicherheit“ beleuchtet werden.
Veranstaltungsort:
Austria Trend Parkhotel Schönbrunn ****, Hietzinger Hauptstr. 10-14, A-1130 Wien
Hotelempfehlungen:
Austria Trend Parkhotel Schönbrunn ****, Hietzinger Hauptstr. 10-14, A-1130 Wien
(unter Berufung auf den Lehrgang spezielle Konditionen für Zimmerreservierungen für Lehrgangsteilnehmer:innen)
Programmänderungen vorbehalten.