Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen sowie Leiter:innen und Mitarbeiter:innen der Rechtsabteilungen sowie der Hausverwaltungsabteilungen. Die Teilnehmer:innenanzahl ist beschränkt!
Ihr Ziel / Ihr Nutzen
Sie erlangen Kenntnisse über die qualitativen Unterschiede verschiedener Erhaltungsarbeiten, deren Zulässigkeit und deren Verrechenbarkeit.
Seminarinhalte
Welche Erhaltungspflichten treffen eine gemeinnützige Bauvereinigung?
Welche Arbeiten sind als Bagatellreparaturen zu qualifizieren?
Ist eine GBV zur permanenten Modernisierung verpflichtet? Sind sicherheitstechnische Nachrüstungen durchzuführen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass anstelle einer Reparatur eine Erneuerung durchzuführen ist?
Welche Wartungs- und Instandhaltungspflichten treffen den/die Mieter:in bzw. den/die Wohnungseigentümer:in?
Welche Schäden stellen nach der Judikatur ernste Schäden des Hauses dar?
Handelt es sich bei Erhaltungsarbeiten um Maßnahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung?
Was ist rechtlich im Wohnungseigentum bei Generalsanierungen oder thermisch energetischen Sanierungen zu beachten?
Nutzen Sie die Gelegenheit, uns vorab Fragen zu stellen, damit auf diese bereits im Seminar eingegangen werden kann. Zudem haben Sie die Möglichkeit beim Seminar direkt Fragen an die Referenten zu stellen!
Vorabfragen richten Sie bitte formlos an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..