ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeiner Teil

  1. Gegenstand und Geltung

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Falle der Einbeziehung für sämtliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen („Veranstaltungen“), die von der Ettmayer und Partner – Institut für Personalentwicklung GmbH („IPE“) durchgeführt werden. Soweit für Konsument:innen im Sinne des Konsumentenschutz¬gesetzes („KSchG“) besondere Bestimmungen gelten, wird im Text gesondert darauf hingewiesen.

    2. IPE ist nur bereit, zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen zu kontrahieren und ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB anzubieten. Auftrags-, Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- oder sonstige Bedingungen von Vertragspartnern sind ausgeschlossen und gelten nur, sofern und soweit deren Geltung von IPE schriftlich anerkannt wurde. Ausdrück-liche oder konkludente (Erfüllungs-)Handlungen oder Schweigen von IPE gelten nicht als Akzeptierung solcher Bedingungen von Vertragspartnern.

    3. Diese AGB können elektronisch auf der Website von IPE www.gbv-akademie.at/agb abgerufen, ausgedruckt, downgeloaded und auf einem Speichermedium gespeichert werden.
       
  2. Anmeldungen
     
    1. Veranstaltungsangebote von IPE sind stets freibleibend (unverbindlich), sodass sie nur eine Aufforderung darstellen, ein Angebot an IPE im Sinne einer Anmeldung zu einer Veranstaltung zu legen.
       
    2. Anmeldungen zu Veranstaltungen von IPE haben per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder über das elektronische Anmeldeformular unter  www.gbv-akademie.at  zu erfolgen. Anmeldungen sind rechtsverbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Der Anmeldeschluss ist bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert angegeben. IPE behält sich vor, auch verspätete Anmeldungen (nach Anmeldeschluss) noch anzunehmen.

    3. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung für Veranstaltungen eine Mindest-Teilnehmeranzahl festgelegt ist, ist der Vertragsabschluss mit IPE aufschiebend bedingt mit dem Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl. Veranstaltungen, die nicht über elektronische Medien abgehalten werden („Präsenz-Veranstaltungen“), sind überdies begrenzt mit der Verfügbarkeit der für die jeweilige Veranstaltung zur Verfügung stehenden Plätze, welche, sofern es IPE möglich ist, bereits vorab in der Veranstaltungsbeschreibung gesondert ange-geben werden. Im Falle einer nachträglich gebotenen Reduktion der zur Verfügung stehen-den Plätze einer Präsenz-Veranstaltung (etwa durch gesetzliche oder behördliche Restriktio-nen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Pandemien oder Einschränkungen des Veranstaltungsortes) ist IPE berechtigt, von bereits zustande gekommenen Verträgen mit den das verfügbare Ausmaß übersteigenden, zuletzt angemeldeten Teilneh-mer:innen mit sofortiger Wirkung entschädigungslos zurückzutreten.

    4. Verträge mit IPE über die Durchführung von Veranstaltungen kommen erst durch Annahme der Anmeldung durch IPE zustande. Die Annahmeerklärung von IPE erfolgt durch eine elektronische Anmeldebestätigung an die von den Teilnehmer:innen in der Anmeldung angegebe-ne E-Mail-Adresse. Automatisch generierte Empfangsbestätigungen, in denen die Anmeldung der Teilnehmer:innen nochmals angeführt wird, dokumentieren lediglich den Eingang der Anmeldung bei IPE und stellt noch keine Annahme von IPE dar.

    5. Kostenvoranschläge von IPE sind unverbindlich, sofern IPE nicht ausdrücklich eine Verbind-lichkeit in Textform (zB Schriftform oder E-Mail) zugesagt hat.t.
        
  3. Preise, Teilnahmegebühren, Zahlungsbedingungen
     
    1. Preisangaben von IPE an Verbraucher verstehen sich in Euro (EUR) brutto, dh inklusive der in Österreich jeweils geltenden Umsatzsteuer. Preisangaben von IPE an Unternehmen im Sinne der Definition des jeweiligen § 1 Abs 2 des KSchG und des Unternehmensgesetzbu-ches („UGB“) verstehen sich in Euro (EUR) netto, dh exklusive Umsatzsteuer. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht Abweichendes festgelegt ist, umfassen Preise für Veran-staltungen nur das an IPE zu entrichtende Entgelt für die Durchführung der Veranstaltung (Teilnahmegebühr) und nicht (auch) An- und Abreise-, Unterkunfts-, Übernachtungs-, Ver-pflegungs-, Versicherungs- und sonstige Kosten und Gebühren.

    2. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht Abweichendes festgelegt ist, sind in der Teilnahmegebühr Veranstaltungsunterlagen im üblichen Umfang (Kurs- und Seminarunterla-gen, Skripten, Foliensätze, etc) und eine Pausenverpflegung (bei Ganztagesveranstaltungen auch ein Mittagessen) enthalten. Allfällige Prüfungsgebühren und sonstige Kosten sind der Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.

    3. Sofern nicht anders angegeben, bestehen Veranstaltungstage aus acht Arbeitseinheiten zu jeweils 45 Minuten, die sich auf den Zeitraum zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr verteilen.

    4. IPE ist zur elektronischen Rechnungsausstellung und -übermittlung an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse berechtigt. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht Abweichendes geregelt ist und sofern nicht ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen in Textform (zB Schriftform oder E-Mail) getroffen wurden, sind Rechnungen von IPE binnen 14 (vierzehn) Tagen nach Zustellung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Kosten des Zahlungsverkehrs (zB Gebühren aufgrund von Auslandsüberweisungen) sind vom jeweiligen Vertragspartner des IPE zu tragen.

    5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners gelten die jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Die Annahme von Zahlungsanweisungen durch IPE erfolgt stets nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt.
        
  4. Bestätigungen 

    Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht nur, nachdem der hierfür in der Veranstaltungsbeschreibung oder bei Veranstaltungsbeginn definierte Prozentsatz (in der Regel 80 %) der festgelegten Kursstunden besucht wurde und die Teilnahmegebühr ein-schließlich der sonstigen Kosten zur Gänze bezahlt worden ist. Sofern eine Abschlussprü-fung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw einer an-deren Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teil-nahmebestätigung vorliegen und die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. Die neuerliche Ausstellung von Bescheinigungen (Duplikat) kann aus organisatorischen Gründen im Falle von Teilnahmebescheinigungen längstens bis 3 (drei) Jahre, im Falle von Zeugnissen bis längstens 7 (sieben) Jahre nach Veranstaltungsende erfolgen. Die Duplikatsgebühr beträgt EUR 50,00.

     
  5. Stornobedingungen

    1. Obgleich (nach Ablauf der gesetzlichen Rücktritts- und Widerrufsfristen im Falles eines Ver-brauchergeschäftes, siehe Anlage) ein Rücktritt von bzw ein Widerruf der Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Vorliegen eines gesetzlichen Grundes nicht mehr möglich ist, lässt IPE zu nachstehenden Bedingungen eine Stornierung der Anmeldung durch den Vertragspartner zu, wobei diesem im Falle einer Stornierung zur Abdeckung der von IPE im Hinblick auf die von IPE aufgewendeten Kosten für die zu treffenden Dispositionen zur Durchführung der Veranstaltung (insbesondere für Veranstaltungsräumlichkeiten, -verpflegung und -unterlagen sowie für Vortragende) sowie im Hinblick darauf, dass Stornierungen IPE finanziell und organisatorisch umso härter treffen, umso näher der Zeitpunkt der Veranstaltung rückt, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und sachgerecht unterschieden zwischen Präsenz-Veranstaltungen und Veranstaltungen in digitaler Form („Online-Veranstaltungen“) gestaffelte Stornierungsgebühren in Form eines bestimmten Prozentsatzes der Teilnahme-gebühr in Rechnung gestellt werden:

      1. Präsenz/ Online-Veranstaltungen

                     Präsenz-Veranstaltungen

          • Stornierung im Zeitraum von einem Monat bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr;

          • Stornierung innerhalb von 13 Tagen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Teilnahmegebühr;

          • Stornierung 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme: 100 % der Teilnahmegebühr.


            Online-Veranstaltungen

          • Stornierung im Zeitraum von 14 Tagen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Teilnahmegebühr;
             
          • Stornierung im Zeitraum von 6 Tagen bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr;
             
          • Stornierung innerhalb von 48 Stunden oder bei Nichtteilnahme: 100 % der Teilnahmegebühr.

    2. Ausübung, Fälligkeit, Entfall

      Stornierungserklärungen bedürfen der Textform (zB Schriftform oder E-Mail). Die Stornierungsgebühr ist ab Erklärung der Stornierung fällig. Die Stornierungsgebühr entfällt, wenn zugleich mit der Stornierung Ersatzteilnehmer:innen nominiert werden.
       
  6. Absagen, Verschiebungen, Änderungen 

    IPE behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen und sachlichen Gründen auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Wichtige, sachliche Gründe sind insbesondere Verhinderung von Vortragenden, Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes, technische Probleme, höhere Gewalt, Nichterreichen bzw Herabsinken der Mindest-Teilnehmerzahl und sonstige unvorhergesehene Ereignisse. Absagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen werden seitens des IPE ehestmöglich nach Bekanntwerden per E-Mail mitgeteilt. Bei Absagen wird die bezahlte Teilnahmegebühr abzugsfrei refundiert; bei Verschiebungen wird die Veranstaltung kostenfrei auf einen neuen Termin gelegt. Im Falle einer Verschiebung hat der Vertragspartner das Recht, binnen 10 (zehn) Tagen ab Zugang der Verschiebungsinformation vom Vertrag zurückzutreten; auch in diesem Fall wird die bezahlte Teilnahmegebühr abzugsfrei refundiert. Inhalte, Referent:innen und Orte einer Veranstaltung können sich aus or-ganisatorischen Gründen auch kurzfristig ändern. Derartige Änderungen berechtigen zu keiner Rückerstattung von Teilnahmegebühren, sofern die Änderungen den Teilnehmer:innen zumutbar sind..
     
  7. Immaterialgüterrechte 

    Sämtliche von IPE oder den ihr zurechenbaren Personen verfassten physischen oder elekt-ronischen Unterlagen (wie zB Kurs-, Seminar- bzw Vortragsunterlagen, Grafiken, Skizzen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen) verbleiben im geistigen Eigentum bzw – sofern sie als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes („UrhG“) urheberrechtlich geschützt sind – im Urheberrecht von IPE bzw der ihr zurechenbaren Personen. Den Teilnehmer:innen ist ausschließlich die persönliche, private Nutzung gestattet. Jede darüber hinausgehende Ver-wendung, insbesondere eine gewerbliche bzw kommerzielle Nutzung und Verwertung, Veränderung (zB Modifizierung, Adaptierung und Dekompilierung), Vervielfältigung, Verarbeitung oder eine Verbreitung, Weitergabe bzw Offenlegung an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von IPE in Text-form (zB Schriftform oder E-Mail). Weder IPE noch die ihr zurechenbaren Personen haften Dritten gegenüber für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Unterlagen und für eine Nutzung oder Nutzbarkeit derselben.
     
  8. Gewährleistung, Haftung 

    1. Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“) gilt: IPE sowie ihre Organe und die ihr zurechenbaren Personen haften für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von IPE sowie der vorangeführten Personen für Schäden ist daher – mit Ausnahme von Schäden an Personen – bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen sowie für die im Rahmen einer Veranstaltung erworbenen Kenntnisse sowie für die Nutzbarkeit und Nutzung derselben wird seitens IPE keine Haftung übernommen.

    2. IPE haftet Unternehmen im Sinne der Definition des jeweiligen § 1 Abs 2 des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“) und des Unternehmensgesetzbuches („UGB“) gegenüber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. IPE haftet nicht für bloße (reine) Vermögensschäden, Folgeschäden, immaterielle und indirekte (mittelbare) Schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, entgangenen Gewinn sowie bei höherer Gewalt (wie insbesondere bei Naturereignissen, Epidemien / Pandemien, kriegerischen Auseinandersetzungen, Terroranschlägen, Streiks, hoheitlichen Eingriffen, Störungen der Energiezufuhr oder der Kommunikation). Soweit die Haftung von IPE ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Organe, Vertreter, Machthaber, Mitarbeiter und für die sonstigen ihr zurechenbaren Personen. Soweit die Haftung von IPE nicht ausgeschlossen ist, trägt das Unternehmen die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens von IPE.
      Für die Inhalte der Kursunterlagen haften die jeweiligen Vortragenden / Trainer:innen / Referenten und Referentinnen.
        
    3. Um an Online-Veranstaltungen teilnehmen zu können haben die Teilnehmer:innen die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung zu erfüllen. So haben die Teilnehmer:innen selbst auf eigene Kosten und Verantwortung für geeignete Hard- und Software sowie für einen Zugang zum Internet zu sorgen und auch die Verbindungskosten gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern selbst zu tragen. Den Teilnehmer:innen wird, nicht zuletzt zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken, empfohlen, insbesondere ihre Software (wie Streamingprogramme und Internetbrowser) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und vor Beginn einer Online-Veranstaltung die technische Zugangsmöglichkeit zu prüfen. Sollten sich die allgemeinen technischen Standards in Zukunft verändern, so haben sich die Teilnehmer:innen diesen Veränderungen auf eigene Kosten anzupassen.

    4. Digitale Dienste (insbesondere Streaming-Dienste wie Zoom, MS-Teams oÄ) sind dem Einfluss von IPE vollständig entzogen, sodass IPE für deren Betrieb, Nutzung und Nutzbarkeit auch keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung übernimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Teilnahme aufgrund technischer Schwierigkeiten, deren Ursache in digitalen Diensten Dritter oder in der Sphäre der Teilnehmer:innen liegt, an einer Veranstaltung nicht möglich ist oder die Teilnahme aufgrund von Verbindungsproblemen unterbrochen wird.
       
  9. Referentinnen und Referenten

    Referentinnen und Referenten verpflichten sich, sämtliche durch die Ettmayer und Partner - Institut für Personalentwicklung GmbH als Exklusivpartner der GBV-Akademie (im Folgenden kurz: IPE) an sie vermittelten Tätigkeiten und daraus eventuell resultierende Folgeaufträge ausschließlich über das IPE abzurechnen.

    Sie sind damit einverstanden, die Rechnungslegung für solche Tätigkeiten ausschließlich an das IPE aus zu folgen.
    Direkte Zahlungen einer gemeinnützigen Bauvereinigung an sie sind nicht schuldbefreiend, es sei denn, das IPE erteilt seine schriftliche Zustimmung.

  10. Hausordnung 

    Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung des (Präsenz-)Veranstaltungsortes, welche dort jeweils ausgehängt oder zur Verfügung steht, einzuhalten.
     
  11. Sonstige Bestimmungen

    1. Aufrechnungsverbot
      Gegen den Anspruch des IPE auf Bezahlung der Teilnahmegebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen. Im Fall eines Verbraucher-geschäfts können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit des IPE sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbind-lichkeit der Teilnehmer:innen stehen, gerichtlich festgestellt oder vom IPE anerkannt worden sind.

    2. Datenschutz
      Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen enthal-ten die Datenschutzinformationen von IPE, elektronisch abrufbar unter www.gbv-akademie.at/datenschutz

    3. Erfüllungsort
      Erfüllungsort für sämtliche Leistungen oder Zahlungen aus oder im Zusammenhang mit ei-nem diesen AGB unterliegenden Vertrag ist der Sitz von IPE.

    4. Rechtswahl, Gerichtsstand
      Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem Teilnehmer:innen als Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG). Unbeschadet der Fälle des § 14 Abs 1 KSchG gilt die Zu-ständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von IPE als vereinbart.

    5. Solidarschuld, solidarische Haftung
      Mehrere Personen auf Seiten eines Vertragspartners von IPE (zB Gesellschaften bürgerli-chen Rechtes oder Arbeitsgemeinschaften) schulden IPE die solidarische Leistungserbringung und haften IPE für die Erfüllung und Einhaltung der ihnen obliegenden Leistungen und Pflichten sowie für allfällige Schäden zur ungeteilten Hand (solidarisch).

    6. Anlagen
      Anlagen zu diesen AGB gelten als integrierende Bestandteile derselben 
      Belehrung über Rücktritts- und Widerrufsrechte bei Verbrauchergeschäften in Österreich
      Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung

      Stand 07/2022