Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung der Funktionär:innen werden wie auch bei den Mitarbeiter:innen vom jeweiligen Unternehmen getragen.
Zum Besuch der von der GBV-Akademie angebotenen Aus- und Fortbildungen erwirbt jede gemeinnützige Bauvereinigung jährlich Bildungsgutscheine, deren betragliches Ausmaß von der Anzahl der Verwaltungseinheiten (verwaltete Wohnungen und Geschäftsräume inklusive betreuter und in Bau befindlicher Wohnungen und Geschäftsräume zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres) abhängt. 

Diese Bildungsgutscheine werden am Anfang des Geschäftsjahres in Rechnung gestellt und stellen den Sockelbetrag für die Aus- und Fortbildung im Sinne dieser Richtlinie dar.
Sie werden bei den im jeweiligen Geschäftsjahr bei der GBV-Akademie gebuchten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angerechnet.