Geschäftsführer:innen, Vorstandsmitglieder Aufsichtsrat, leitende Angestellte, Mitarbeiter:innen in Rechtsabteilungen bzw. in den technischen Abteilungen. Die Teilnehmeranzahl ist beschränkt!
Ihr Ziel / Ihr Nutzen
Für die handelnden Personen von gemeinnützigen Bauvereinigung ist es auf Grund der Folgen einer Geschäftskreisverletzung wesentlich, über Kenntnisse der Einordnung eines Geschäftes im Geschäftskreis einer Bauvereinigung, insbesondere in Hinblick auf eine erforderliche Antragstellung bei der Landesregierung/Finanzbehörde, zu verfügen. Eine gemeinnützige Bauvereinigung sollte im Stande sein zu entscheiden, in welcher Geschäftskreisbestimmung eine Tätigkeit Deckung findet, insbesondere da der Geschäftskreis die ureigenen Aufgaben der Bauvereinigung abdeckt, einordnet und definiert. Das Seminar befasst sich mit dieser Thematik in wohnungsgemeinnützigkeitsrechtlicher und körperschaftssteuerrechtlicher Betrachtung und wird anhand von Fallbeispielen den rechtlich gesteckten Rahmen veranschaulichen.
Seminarinhalte
Haupt- und Nebengeschäfte einer Bauvereinigung
Vom Ankauf der Liegenschaft bis zur Übertragung ins Wohnungseigentum
Einrichtungen zur Erzeugung und Versorgung mit Energie
Wann liegt ein Ausnahmegeschäft vor?
Voraussetzungen
Welche Anträge sind zu stellen
Zweifelsantrag
Eventualantrag oder doch nicht?
Ausnahmeantrag
Antragsinhalte
Welche Antragsinhalte sind für eine Bearbeitung erforderlich?
Zuständigkeit Landesregierung – Finanzamt
an wen ist welcher Antrag zu stellen?
§ 7 WGG
§ 6a KStG
Konsequenzen einer Geschäftskreisverletzung
Nutzen Sie die Gelegenheit, uns vorab Fragen zu stellen, damit auf diese bereits im Seminar eingegangen werden kann. Zudem haben Sie die Möglichkeit beim Seminar direkt Fragen an den Referenten zu stellen!
Vorabfragen richten Sie bitte formlos an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..