FIT & PROPER

Bildungsstandards für Spitzenfunktionärinnen und -funktionäre

Im Sinne des § 2b Abs 3 bzw. § 3 Abs 1 GRVO werden folgende Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung von Spitzenfunktionärinnen und -funktionären empfohlen:

  • Funktionsperiode (max. 5 Jahre): mindestens 5 Tage; davon 3 Tage im 1. Jahr und 2 Tage im weiteren Verlauf der 1. Periode.
  • Jede weitere Funktionsperiode: 3 Tage Vertiefung bzw.Update.
  • Eine Anrechenbarkeit von Bildungsveranstaltungen ist ab einer Dauer von 0,5 Tagen (mindesten 3 Stunden Nettozeit) gegeben.
  • Eine Anrechenbarkeit von persönlichen Ausbildungen (z.B. Berufsausbildung, Fortbildung aufgrund einer anderen Funktion) basierend auf den Vorgaben dieser Bildungsrichtlinie ist möglich. Die Entscheidung darüber obliegt dem Aufsichtsrat.