FIT & PROPER

Bildungsstandards für Spitzenfunktionärinnen und -funktionäre

Im Sinne des § 2b Abs 3 bzw. § 3 Abs 1 GRVO werden folgende Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung von Spitzenfunktionärinnen und -funktionären empfohlen:

  • Funktionsperiode (max. 5 Jahre): mindestens 5 Tage; davon 3 Tage im 1. Jahr und 2 Tage im weiteren Verlauf der 1. Periode.
  • Jede weitere Funktionsperiode: 3 Tage Vertiefung bzw.Update.
  • Eine Anrechenbarkeit von Bildungsveranstaltungen ist ab einer Dauer von 0,5 Tagen (mindesten 3 Stunden Nettozeit) gegeben.
  • Eine Anrechenbarkeit von persönlichen Ausbildungen (z.B. Berufsausbildung, Fortbildung aufgrund einer anderen Funktion) basierend auf den Vorgaben dieser Bildungsrichtlinie ist möglich. Die Entscheidung darüber obliegt dem Aufsichtsrat.
  • zertifizierter GBV-Lehrgang: „Rechnungswesen & Controlling“ - Modul 6: IT-Lösungen für die Finanzberichterstattung

    Erfahren Sie in diesem Modul Möglichkeiten zur effizienten Aufbereitung von Datenmaterial für das Finanzreporting und lernen Sie aus der Theorie und praktischen Anwendungsfällen über branchenrelevanten Kennzahlen (Betriebsabrechnungsbogen, Wirtschaftlichkeit, Verwaltungskostendeckungsgrad, Ertragslage,...)

    Die Wissensvermittlung spannt sich in diesem Lehrgang über das Wohnrecht, Gesellschaftsrecht, Umsatzsteuerrecht, Unternehmensrecht und über das relevante sonstige Zivilrecht (u. a. Grundbuchsrecht, Pfandrecht, Baurecht). Weiters über alle Aspekte und Facetten des Rechnungs- und Finanzwesens sowie der Jahresabschluss-, Anhang- und Lageberichterstellung in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft. Teil des Ausbildungsbogens ist auch das Erlernen der Anwendung von IT-Tools zur Datenanalyse und damit zur effizienten Gestaltung des Finanzreportings.
     
    Zentral ist dabei eine beispielgeführte Aus- und Weiterbildung, d. h. die Lehrinhalte werden überwiegend anhand von Praxisbeispielen vermittelt.