Fit & Proper

Fit & Proper umfasst auch Bildungsanforderungen an Spitzenfunktionär:innen.
„Fit“ bedeutet, dass jemand fachlich geeignet ist für die Aufgaben, die auf ihn zukommen. „Proper“ zielt auf die Zuverlässigkeit der jeweiligen Person ab.

Alle Aufsichtsratmitglieder, Vorstandsmitglieder, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten in gemeinnützigen Bauvereinigungen müssen gemäß WGG ihre Eignung nachweisen können.
Im Sinne des § 2b Abs 3 bzw. § 3 Abs 1 Gebarungsrichtlinienverordnung werden in der Bildungsrichtlinie folgende Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung von Spitzenfunktionär:innen empfohlen, die gewährleisten sollen, dass die Unternehmensorgane ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können:

  • Funktionsperiode (max. 5 Jahre): mindestens 5 Tage; davon 3 Tage im 1. Jahr und 2 Tage im weiteren Verlauf der 1. Periode.
  • Jede weitere Funktionsperiode: 3 Tage Vertiefung bzw. Update.

Eine Anrechenbarkeit von Bildungsveranstaltungen ist ab einer Dauer von 0,5 Tagen (mindesten 3 Stunden Netto-Seminar-Zeit) gegeben.
Eine Anrechenbarkeit von persönlichen Ausbildungen (z.B. Berufsausbildung, Fortbildung aufgrund einer anderen Funktion), basierend auf den Vorgaben der Bildungsrichtlinie, ist möglich. Die Entscheidung darüber obliegt dem Aufsichtsrat der jeweiligen gemeinnützigen Bauvereinigung.

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