Mitglieder des Aufsichtsrates, der Geschäftsführung, des Vorstandes, leitende Angestellte, Mitarbeiter:innen in Rechtsabteilungen, alle Mitarbeiter:innen der gemeinnützigen Bauvereinigungen. Die Teilnehmer:innenanzahl ist beschränkt!
Ihr Ziel / Ihr Nutzen
Das HSchG (Hinweisgeber:innenschutzgesetz) liegt nun vor. Es ist von Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen im Laufe des Jahres umzusetzen. Erfahren Sie nun die Details zu den Vorgaben und möglichen Handlungsalternativen im Rahmen des Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG).
Seminarinhalte
Darstellung der drei unterschiedlichen Meldekanäle?
Wer kann Hinweisgeber*In sein und den Schutz des Gesetzes genießen?
Wer ist verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten?
Gibt es Sanktionen bei falschen Hinweisen?
Welche Sanktionen drohen Organisationen, die Hinweise nicht ernst nehmen?
Wie ist ein Hinweisgebersystem zu gestalten?
Nutzen Sie die Gelegenheit, uns vorab Fragen zu stellen, damit auf diese bereits im Webinar eingegangen werden kann. Zudem haben Sie die Möglichkeit beim Webinar direkt Fragen an den Referenten zu stellen!
Vorabfragen richten Sie bitte formlos an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Ettmayer und Partner - Institut für Personalentwicklung GmbH Stadlergutweg 17 4040 Linz
T +43 732 89 05 06 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! FN: 380912s UID Nummer: ATU 67239428